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Beiträge im Gesundheitsbereich: Ansuchen bis 1. Februar
(LPA) Bis zum 1. Februar können Vereinigungen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, um Landesbeiträge für Investitionen und laufende Ausgaben ansuchen. Entgegen genommen werden die Gesuche im Landesamt für Krankenhäuser.
Am 1. Februar, 17.00 Uhr, verfällt demnach der Termin, um Beitragsgesuche im Gesundheitsbereich einzureichen. Die Beiträge gelten für laufende Ausgaben ebenso wie für Investitionen. In letzterem Bereich werden etwa der Ankauf von Geräten und Mobiliar, Bau- und Sanierungsarbeiten sowie der Kauf von Immobilien gefördert. Die Beitragshöhe beträgt bis zu 75 Prozent der anerkannten Kosten, ansuchen können Non-Profit-Organisationen ebenso wie öffentliche Einrichtungen.
Wer nähere Erklärungen zur Ansuchens-Prozedur braucht, wer die Kriterien durchsehen oder Formulare herunterladen möchte, wird über das E-Government-Portal des Landes (www.egov.bz.it) fündig, und zwar über den Pfad "Vereine und ehrenamtliche Organisationen", "Verfahren", "Förderung - Beitrag" sowie "Beiträge im Gesundheitsbereich für das Jahr 2009".
Entgegen genommen werden die Gesuche im Landesamt für Krankenhäuser im dritten Stock von Landhaus 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 am Bozner Boden. Informationen gibt's vormittags bei Gabriele Gritsch (Tel. 0471 448057).
chr