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Eintragung in die Schulrangordnungen noch bis zum 31. März
(LPA) Bis zum 31. März können all diejenigen ihr Gesuch um Eintragung in die entsprechende Rangordnung einreichen, die im kommenden Schuljahr an einer Berufs-, Fach- oder Musikschule unterrichten möchten. Alle notwendigen Informationen und Vordrucke gibt's im Südtiroler Bürgernetz.
Von der Einreichefrist betroffen sind alle, die im Schuljahr 2008/09 als Lehrer mit Hochschulabschluss, als Fach-, Musik- oder Praxislehrer, als Sozialpädagoge oder Mitarbeiter für die Integration von Schülern mit Behinderung an einer Berufsschule, einer Fachschule für Land- und Hauswirtschaft oder einer Musikschule tätig sein möchten. Sie haben bis zum 31. März Zeit, das Gesuch zur Eintragung in die Rangordnung in der Personalabteilung des Landes einzureichen, und zwar im Landesamt für Personalaufnahme in der Rittner Straße 13 in Bozen.
Wer die Aufnahmekriterien studieren, die Gesuchsvordrucke herunterladen oder die Zugangsvoraussetzungen überprüfen möchte, wird im Südtiroler Bürgernetz fündig, und zwar auf der Homepage der Personalabteilung des Landes (www.provinz.bz.it/personal). Informationen gibt's zudem telefonisch unter den Rufnummern 0471 412244 bzw. 0471 412192.
chr