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Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten: Erklärungen zu Alkohol und Superalkohol

LPA - Eine wichtige Präzisierung bezüglich der Unterscheidung von Alkohol und Superalkohol gibt es in den Durchführungsverordnungen zu den Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten, die die Landesregierung gestern, 3. September, auf Antrag von Landesrat Richard Theiner genehmigt hat.

In der Durchführungsverordnung ist genau festgehalten, welche Getränke als Alkohol und welche Getränke als Superalkohol eingestuft werden. Als alkoholisches Getränk gilt laut Durchführungsverordnung jedes Produkt, welches Lebensmittelalkohol im Ausmaß von mehr als 1,2 Grad enthält (was in etwa ein Prozent des Volumens entspricht). Als superalkoholisches Getränk wird jedes Produkt eingestuft, welches einen Alkoholanteil von mehr als 21 Prozent des Volumens enthält. Die sist vor allem dann wichtig, wenn es um die Kontrollen geht. So kann genau festgestellt werden, welche Alkopops, Drinks usw. zum Alkohol oder zum Superalkohol gezählt werden.

 

SAN