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Studienbeihilfen für Aus- und Weiterbildung im Gesundheitsbereich

(LPA) Für die Grundausbildung und die ständige Weiterbildung jener, die im Gesundheitsbereich tätig sind, werden auch für das Schuljahr 2006/07 Studienbeihilfen gewährt. Dies teilt das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals mit.

In den Genuss der Studienbeihilfe zur Grundausbildung können Studenten gelangen, deren Familieneinkommen im Jahre 2005 nach Abzug der Freibeträge weniger als 24.500 Euro betragen hat. Die Höhe der Studienbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen und der jeweiligen Kursdauer. Gewährt werden die Beihilfen allerdings nur für jene Berufsprofile, für die ein entsprechender Bedarf besteht. 

Was dagegen die Fachausbildung und ständige Weiterbildung betrifft, so müssen die Kurse eine Mindestdauer von 14 Tagen haben. Außerdem muss der Antragsteller ein entsprechendes Gutachten des Sanitätsdirektors sowie des direkten Vorgesetzten vorweisen. Das Einkommen wird nicht mehr berücksichtigt. Die Studienbeihilfe beträgt 50 Prozent der Einschreibe- und Teilnahmegebühren und darf jährlich den Betrag von 2500 Euro nicht überschreiten.

Die notwendigen Gesuchsformulare sind im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals in der Bozner Freiheitsstraße 23 (8. Stock) erhältlich. Außerdem finden sie sich auch im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305.

Als Einreichetermin wurde - für alle Kurse, die zwischen 1. Jänner und 31. Juli beginnen - der 2. Mai festgelegt. Weitere Auskünfte gibt's bei Claudia Paulato im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals (Tel. 0471 411612 bzw. 0471 411600; E-Mail: claudia.paulato@provinz.bz.it).

chr