Straßenbeschilderung

Die Straßenbeschilderung, unterteilt in vertikale und horizontale (Bodenmarkierungen) muss immer einwandfrei funktionstüchtig sein, um die Verkehrssicherheit zu garantieren. Der Straßenbeschilderungsdienst kümmert sich darum, die Straßenbeschilderung zu ersetzen, zu erneuern oder zu entfernen, wenn sie auch nur teilweise ineffizient ist oder nicht mehr dem ursprünglichen Zweck entspricht. Die Verkehrsteilnehmer müssen die Vorschriften der Straßenbeschilderung und dessen Einrichtungen beachten, auch wenn sie von den allgemeinen Verkehrsregeln abweichen.

Die Zuständigkeit für die Anbringung und Instandhaltung der Straßenbeschilderung liegt:

  • außerhalb geschlossener Ortschaften beim Straßeneigentümer;
  • innerhalb geschlossener Ortschaften bei den Gemeinden; für die Ortstafeln sind sie auch dann zuständig, wenn diese nicht auf Gemeindestraßen angebracht werden;
  • auf öffentlich zugänglichen Privatstraßen und auf Lokalstraßen bei den Gemeinden;
  • innerhalb geschlossener Ortschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern auf Abschnitten nicht gemeindeeigener Straßen bei den jeweiligen Straßeneigentümern.

Die Verkehrsbeschilderung wird eingeteilt in:

  • Verkehrsschilder;
  • Bodenmarkierungen;
  • Beleuchtete Beschilderung;
  • Besondere Zeichen und Einrichtungen.

Die Anbringung von Straßenschildern unterliegt der Genehmigung von Seiten des Straßeneigentümers.

Die Baustellenbeschilderung hebt durch Schemas die Beschilderung der Baustellen und die Instandhaltungsarbeiten hervor. Diese zeigen auch die notwendigen Informationen zum besseren Verständnis der notwendigen Schritte auf, sowie listen die Sicherheitsvorkehrungen auf, welche notwendig sind, bevor eine Straßenbaustelle eröffnet wird.

  1. Laden Sie hier das Dokument zur "Bausstellenbeschilderung" im PDF-Format herunter

Dem Straßenbeschilderungsdienst obliegt die Sachverhaltsermittlung und Genehmigung für die Anbringung von Werbe- und Hinweisbeschilderung für touristische Einrichtungen außerhalb geschlossener Ortschaften längs von Staats- und Landesstraßen.

  1. Laden Sie hier das Dokument zu den Richtlinien zur "Werbebeschilderung" im PDF Format herunter