Straßenwärter

Der Straßenwärter oder die Straßenwärterin verrichtet nach den Anweisungen der Führungskraft Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau, der Instandhaltung und der Überwachung von Straßen und der anderen Bauten. Außerdem übernimmt er/sie die Wartung von Maschinen und Geräten, soweit keine besondere Eignung und Ausbildung erforderlich ist.

Aufgaben

Der Straßenwärter oder die Straßenwärterin

  • stellt Warnzeichen, Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder auf
  • räumt die durch Schnee, Erdrutsche und andere Ursachen entstandenen Hindernisse von der Fahrbahn
  • führt Bauarbeiten durch und sorgt für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung von Bauten, Straßenunterlagen, Straßendecken, Wassergräben, öffentlichen Grünflächen und Signalanlagen
  • streut Sand, Kies, etc. auf Straßen und Wegen
  • hilft bei Arbeiten an Baustellen und bei der Instandhaltung des Maschinenparks
  • fährt den im Zuständigkeitsbereich gelegenen Straßenabschnitt ab, um den Zustand der Straße und dessen Zuständigkeitsbereich festzustellen
  • entfernt selbst eventuelle Hindernisse und behebt Schäden oder erstattet davon dem/der Vorgesetzten oder den zuständigen Stellen Meldung