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Neue technische Brandschutznormen für denkmalgeschützte Gebäude

Dekret vom 10. Juli 2020 über „technische Brandschutznormen für Gebäude, die gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 42 vom 22. Januar 2004 dem Denkmalschutz unterliegen, für die Öffentlichkeit zugänglich sind und Museen, Galerien, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive enthalten sollen, gemäß Artikel 15 der Gesetzesverordnung Nr. 139 vom 8. März 2006.“

Das Dekret vom 10. Juli 2020 ist im Amtsblatt Nr. 183 vom 22/07/2020 veröffentlicht worden.

Mit diesem Dekret werden die technischen Brandschutznormen für Gebäude genehmigt, die dem Denkmalschutz gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 42 vom 22. Januar 2004 unterliegen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind und Museen, Galerien, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive umfassen sollen.

Diese Normen können für Gebäude angewandt werden, die unter der Nummer 72 in Anhang I des Präsident der Republik Nr. 151 vom 1. August 2011 aufgeführt sind und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses bestehen oder neu errichtet werden.

Die oben genannten Normen können alternativ zu den spezifischen technischen Brandschutznormen angewandt werden, auf die im Dekret des Innenministers vom 20. Mai 1992, Nr. 569, und im Dekret des Präsidenten der Republik vom 30. Juni 1995, Nr. 418, Bezug genommen wird.

Das oben erwähnte Dekret führt im Dekret des Innenministers vom 3. August 2015, genannt Brandschutzkodex, die Tätigkeit Nr. 72 (mit der Angabe der in der Einleitung erwähnten Gebäude) und die neue vertikale technische Vorschrift:

"V.10 - Museen, Galerien, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive".

Das Dekret tritt am 21. August 2020 in Kraft.

Die VTV ist unter dem Link zu finden:

https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/07/22/20A03826/SG

 

IB