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Änderung der Gesetzgebung bezüglich der Wohngebäude
Im Gesetzesanzeiger der Republik vom 05.02.2019 wurde das Dekret des Innenministeriums: "Änderungen und Ergänzungen der Anlage zum Dekret Nr. 246 vom 16. Mai 1987 betreffend die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen für Wohngebäude“ veröffentlicht.
Die Bestimmungen lt. Anhang I zum obengenannten Dekret gelten für:
- Gebäude, die neu errichtet werden;
- bestehende Gebäude, die nach Inkrafttreten dieses Dekrets Gegenstand baulicher Eingriffe sind.
Die Arbeiten müssen dabei den Bau oder die Erneuerung von mehr als 50 % der gesamten Fassadenflächen vorsehen.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Fassaden der Gebäude und der Brandschutzmanagementplan.
Die zu ergreifenden Managementmaßnahmen lassen sich, in Abhängigkeit der Gebäudehöhe und der daraus resultierenden Leistungsanforderung, aus den entsprechenden Tabellen entnehmen.
Je nach Leistungsanforderung werden den beteiligten Personen bestimmte Aufgaben und den geplanten Brandschutzmaßnahmen bestimmte Funktionen zugeteilt.
Das Dekret tritt am 7. Mai 2019 in Kraft.
Bestehende Gebäude müssen innerhalb der folgenden Fristen an die Normen (siehe Anhang) angepasst werden:
-innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Dekretes müssen, wo vorgesehen, Handfeuermelder und Sprachalarmierungsanlagen installiert werden
- innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Dekretes müssen die bestehenden Gebäude an die restlichen Bestimmungen angepasst werden.
Der koordinierte Text einschließlich MD 25.02.2019 wird beigelgt.
IB