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Neuerungen zur Wartung von Heizanlagen
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Zivilschutzlandesrat Schuler Neuerungen zur Wartung von Heizanlagen beschlossen.
Seit 2013 ist in Italien ein Dekret in Kraft, das der europäischen Richtlinie zur "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" Rechnung trägt; es ist dies ein umfassender Bereich, der Sicherheit, Energieeinsparung und Luftqualität berücksichtigt.
Das Amt für Brandverhütung der Agentur für Bevölkerungsschutz hat nun in Zusammenarbeit mit der KlimaHaus Agentur, dem Amt für Energieeinsparung und dem Amt für Luft und Lärm einen Vorschlag zur Umsetzung der europäischen Richtlinie im Bereich Brandschutz ausgearbeitet. Das Ergebnis ist eine Neufassung des Anlagenheftes bzw. des Wartungsbuches der Heizanlagen ab zehn Kilowatt Nennleistung.
Das Anlagenheft, das inhaltlich dem staatlichen Anlagenheft gleichgestellt ist, wird vom Feuerungstechniker zum Zeitpunkt der ersten Instandhaltungsprüfung ausgefüllt. Alle Daten über die Heizanlage selbst und über die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung müssen im Anlagenheft festgehalten werden.
"Dieses neu eingeführte Anlagenheft ersetzt ab jetzt das bestehende Wartungsbuch für Heizanlagen mit einer Nennleistung ab 35 Kilowatt", erklärt Landesrat Schuler.
Neu ist auch, dass mit Beschluss der Landesregierung die Zeitabstände für die Instandhaltung der Heizanlagen klar festgelegt worden sind: Bei Heizanlagen bis zu 35 Kilowatt wird der Zeitabstand vom Hersteller vorgegeben; für Heizanlagen mit Nennleistung über 35 Kilowatt hingegen gilt, dass wie bisher mindestens einmal im Jahr die Heizanlage überprüft werden muss.
Das Kehren der Kamine ist über die Kehrordnung geregelt und bleibt unverändert.
Detaillierte Informationen sind im Amt für Brandverhütung an der Drususallee 116 in Bozen erhältlich, unter den Telefonnummern 0471 416020 oder 416021 oder via E-Mail: brandverhuetung@provinz.bz.it
LPA