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Erlass von zwei neuen Dekreten bezüglich Brandverhütung

Das erste regelt die Campingplätze, das zweite die Schutzhütten

Das Innenministerium hat mit dem M.D. vom 28. Februar 2014 die „technische Regelung zur Brandverhütung touristischer Beherbergungsbetriebe im Freien (Campingplätze, Feriendörfer usw.) mit einer Beherbergungskapazität von mehr als 400 Personen" genehmigt. Die technische Regelung, welche am 14. April 2014 in Kraft getreten ist, muss für die Projektierung, die Errichtung und den Betrieb von neuen sowie von bereits bestehenden Strukturen angewandt werden. Bereits bestehenden Strukturen müssen angepasst werden. Die technische Regelung ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.vigilfuoco.it/sitiVVF/forlicesena/viewPage.aspx?s=701&p=24348

Das Innenministerium hat auch das Dekret vom 3. März 2014 erlassen, welches den Titel IV des Dekrets vom 9. April 1994 (technische Regelung zur Brandverhütung für Schutzhütten) abändert. Dieses Dekret findet in Südtirol keine Anwendung, außer im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung, da die Landesregelung für diesen Bereich Vorrang hat. Die Regelung ist unter dem oben genannten Link abrufbar.

AV