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Covid-19

Empfehlungen für den Bereich Kultur

Auf der Grundlage des Dekrets des Ministerpräsidenten Conte vom 4. März 2020 (D.P.R. vom 4. März 2020) wurden in der Südtiroler Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer folgende Empfehlungen für den Bereich Kultur gutgeheißen:

Strukturen: 

Jugendeinrichtungen und Bibliotheken können geöffnet bleiben, da es sich hier um Einrichtungen handelt, wo sich im Normalfall keine größeren Menschenansammlungen aufhalten und der vorgesehene Mindestabstand zwischen Personen von 1 m sichergestellt werden kann. (NB: Auch die Schulen bleiben als Infrastruktur  geöffnet).

Didaktische Tätigkeit:

Analog zur Aussetzung der didaktischen Tätigkeit in Kindergärten, Schulen und Universitäten, … (D.P.R. vom 4. März 2020, Art. 1, Buchstabe d), wird die didaktische Tätigkeit in den Fachbereichen Jugend, Bibliotheken, Bildungseinrichtungen … bis zum 15. März 2020 ausgesetzt. Dies betrifft jegliche Art von Anbietern (öffentliche und private, Bildungshäuser, Weiterbildungseinrichtungen, Bildungsausschüsse und alle weitere Organisationen. Darüber hinaus wird auch alle interne Fort- und Weiterbildung bis zum 15. März 2020 abgesagt. Gleiches gilt für sogenannte Gastveranstaltungen (Anbieter vermietet Räumlichkeiten an Dritte).

Veranstaltungen: 

(Kulturelle)  Veranstaltungen jeglicher Art, die organisiert werden, sind nicht von vorneherein abzusagen, sofern es möglich ist, den vorgegebenen Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen einzuhalten. (D.P.R. vom 4. März 2020, Art. 1, Buchstabe b und Anlage 1, Buchstabe d). Diese Maßnahme gilt gemäß Art. 4 des obigen Dekrets bis zum 3. April 2020

Die Entscheidung, ob dies möglich ist oder nicht, liegt im Ermessen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt also keine Vorgabe, Veranstaltungen pauschal abzusagen.

Die Landesregierung hat beschlossen, ein Maßnahmenpaket ergänzend zu dem des Staates zu schnüren, um Ausfälle zu kompensieren. Dieses Maßnahmenpaket wird auch für den Bereich Kultur gelten, wobei die Details naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sein können.

Ergänzend zu dieser Information wird auf das FAQ verwiesen, das häufig gestellt Fragen beantwortet. Dieses wird auf den Internetauftritten der Fachämter sowie auf der Seite des Zivilschutzes veröffentlicht.

Schließlich: all diese Maßnahmen sollen dazu dienen, auf der Basis des Dekretes des Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zivilschutzes.

APa