Aktuelles
Entwurf zum Kulturfördergesetz vorgestellt
Landesrat Philipp Achammer stellt den Kulturschaffenden die Zielsetzungen der Reform des Kulturfördergesetzes vor.
Südtirols Kulturschaffende waren am 17. November im Innenhof des Landhauses I zur Vorstellung der Grundzüge der Gesetzesreform geladen. Das geltende Kulturfördergesetz stammt aus dem Jahr 1958. Es ist im Laufe der vergangenen Jahrzehnte immer wieder angepasst und durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt worden. Eine umfassende Reform führt diese Bestimmungen nun zusammen und stellt sie auf eine zeitgemäße Grundlage.
Das neue Kulturfördergesetz dient laut Landesrat Philipp Achammer folgenden Zielen:
- Es regelt die Förderung von kulturellen Tätigkeiten, Projekten und Investitionen, von Publikationen und Medien sowie von Veranstaltungen mit Bildungscharakter auf Landesebene für die drei Sprachgruppen und die neuen Mitbürger;
- Es fördert das Zusammenleben und stärkt den gesellschafts- und kulturpolitischen Diskurs durch ein neues System der Kulturbeiräte;
- Es erweitert das Instrumentarium der Fördermöglichkeiten
- Es ergänzt den Kreis der Förderempfänger (Verlage und Filmproduktionsgesellschaften);
- Es schafft eine einheitliche Grundlage für die Beteiligung des Landes an den kulturellen Körperschaften;
- Es schafft die Voraussetzungen für die Konformität der Landesförderung mit den EU-Bestimmungen.
Der Landesgesetzentwurf wird in den kommenden Wochen durch die Genehmigung in der Landesregierung auf den Weg gebracht und soll 2016 erstmals zur Anwendung kommen. Er gilt nicht für die Bereiche Weiterbildung, Bibliotheken, Jugendarbeit, Denkmalpflege, Archivwesen und Museen.
APa