Schriftstück
1 Schreiben, Protokollblatt, Maschinenschrift, ital. und dt. Text, unterschrieben mit "Innerhofer", auf der 2. Seite befindet sich eine Liste mit Namen und daneben die jeweiligen Unterschriften.
Im Text geht es um den Artikel 96 des Polizeigesetzes, der bestimmt, dass ohne spezielle Ermächtigung der Ausschank von geistigen Getränken, z.B. Wein, Bier u.s.w. vor 10 Uhr an Wochentagen und vor 11 Uhr an Sonn- und Feiertagen untersagt ist. Während der Ausschankzeit ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich, die auf den Namen des Lizenzträgers lauten muss.
- Objektbezeichnung:
- Schriftstück
- Inventarnummer:
- 4106121
- Sammlung:
- Innerhofer, Josef - Hotel Wenter, Graun
- Datierung:
- 1933 - 1940
- Dargestellter Ort:
- Graun
- Material:
- Papier
- Institution:
- Touriseum - Landesmuseum für Tourismus - Schloss Trauttmansdorff
- Maße:
- Höhe 30.7 cm, Breite 20.7 cm
- Schlagwort:
- Gesetz, Alkoholische Getränke, Gasthaus
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