Rechtspersönlichkeit
Durch die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit eines Vereins oder einer Stiftung erlangt die Organisation die volle Rechtsfähigkeit. Dazu zählt auch die Trennung des Vereins- bzw. Stiftungsvermögens vom Privatvermögen der Mitglieder. Im Haftungsfall wird auf das Vereins- bzw. Stiftungsvermögen zurückgegriffen, dies bewirkt eine Haftungsbegrenzung für Vorstandsmitglieder.
Kontakt
Christoph Pichler
Tel. +39 0471 412130
Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität
Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen
Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität
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39100 Bozen
E-Mail: freiwilligenwesen@provinz.bz.it
PEC: fs-vs@pec.prov.bz.it