Rechtspersönlichkeit

Durch die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit eines Vereins oder einer Stiftung erlangt die Organisation die volle Rechtsfähigkeit. Dazu zählt auch die Trennung des Vereins- bzw. Stiftungsvermögens vom Privatvermögen der Mitglieder. Im Haftungsfall wird auf das Vereins-  bzw. Stiftungsvermögen zurückgegriffen, dies bewirkt eine Haftungsbegrenzung für Vorstandsmitglieder.

Kontakt

Christoph Pichler
Tel.  +39 0471 412130

Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität
Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen

E-Mail: freiwilligenwesen@provinz.bz.it
PEC: fs-vs@pec.prov.bz.it