Beni culturali in Alto Adige

Rete Civica dell’Alto Adige - Il portale della Pubblica Amministrazione

Passaporto

Passaporto N. 498, emesso ad Appolonia Zanotti "in Nome di sua maestà Carlo, Imperatore d’Austria, Re di Boemia ecc. e Re Apostolico d’Ungheria”. Il documento è composto da 16 pagine interne, il modulo è bilingue (italiano e tedesco).

Secondo i dati riportati nel passaporto il documento apparteneva a Apollonia Zanotti, nata il 2 luglio 1850 a “Welschmetz” (Mezzolombardo). Fu emesso a Bolzano il 4 marzo 1918 dall’Ufficio distrettuale imperial regio, valeva per viaggi in Italia e aveva una validità di sei mesi. Il motivo per l’emissione del passaporto è riportato a mano: “Wegen Krankheit zu Angehörige nach Brixen” ovvero “Spostamento per malattia presso parenti a Bressanone”. Il timbro sottostante riporta invece: “Berechtigt zum Verlassen des südw. engeres Kriegsgebietes sowie die Rückkehr nach Neumarkt, jedoch nur mit Bewilligung der k.u.k Passierscheinstelle Fg. 1008. Gilt bis zum 4. April 1918.” (“Autorizzata a lasciare la ristretta area bellica a sudovest e a rientrare a Egna, ma esclusivamente con approvazione del punto di lasciapassare imperial regio Fg. 1008. Vale fino al 4 aprile 1918.”)
Seguono la data d’emissione, il timbro e la firma della Luogotenenza di Bolzano.

Denominazione oggetto:
Passaporto
Numero d'inventario:
2114
Data:
1918
Istituzione:
Museo di cultura popolare
Dimensioni:
altezza 14.5 cm, larghezza 10 cm
Note storico-critiche:
Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurde das gerade erst in Mode gekommene Reisen zu einem äußerst komplizierten Unterfangen. Die Personenbeförderung mit der Eisenbahn wurde auf ein Minimum beschränkt, da die Bahn vor allem dem Militär zur Verfügung stehen sollte. So vermelden etwa die Innsbrucker Nachrichten, Nr. 268 vom 23. November 1917 auf S. 3: „In den Tagesblättern wurde das Publikum ersucht, Reisen möglichst zu vermeiden, um die Eisenbahn in Erfüllung ihrer Pflicht der Armee im Felde gegenüber auf diese Weise zu entlasten. Da heute bei den Verpflegsschwierigkeiten auswärts das Reisen ohnedies kein Vergnügen ist, ist dieses Entgegenkommen ohneweiters zu erwarten. (…).“

Bereits ab September 1915 wurden die Einreisebestimmungen nach Südtirol sehr restriktiv. In das engere Kriegsgebiet durften nur mehr Personen mit einer Ausnahmegenehmigung reisen. Wie der Reisepass von Zanotti Apollonia zeigt, bedurfte es auch für die Reisen innerhalb des Landes einer solchen zeitlich beschränkten Ausnahmegenehmigung. Überhaupt herrschte auf den Bahnhöfen eine ganz eigene Atmosphäre, da die Bahn der militärischen Verwaltung unterlag. Bahnsteige waren dem nichtreisenden Publikum gänzlich verschlossen und auch für Zivilreisende nur beschränkt zugänglich.

Wie der Vorsitzende des Klubs tschechischer Touristen, Jiří S. Guth-Jarkovský, in seinen Aufzeichnungen der Jahre 1915-1917 schildert, veränderte die Kriegslage auch das Verhalten der Reisenden innerhalb der Bahnabteile: „Auch fällt die gesellschaftliche Rücksicht weg insofern, dass wer auf längere Reisen sich begibt, sich nicht auf die Bahnhofsgaststätte verlässt und ohne Bedenken seine Brotscheiben auspackt und in ein Stück Wurst, Salami oder Miniräucherwurst beißt. Wogegen sonst, wenn schon jemand sich entschlossen hatte, sich mit seinem Vorrat im Abteil auszubreiten, die Mitreisenden diese nicht beachteten oder weggingen, um den Gestank der hartgekochten Eier oder anderer noch weniger angenehmer Speisen nicht einatmen zu müssen. Jetzt da jeder heimlich oder ohne Verstecken die Brotqualität und die Wurstgröße begutachtete, und das Gespräch sich um Mehl, Butter und Speisen überhaupt dreht (…).“

Quelle:
Kristiýna Kosinová; Der Tschechische Tourismus während des Großen Krieges und die Persönlichkeit von Jiří S. Guth-Jarkovský, S. 421-443. In: Patrick Gasser, Andrea Leonardi, Gunda Barth-Scalmani (Hrsg.) Krieg und Tourismus im Spannungsfeld des Ersten Weltkrieges, Studienreihe des Touriseum, Band 5 (Innsbruck, Wien, Bozen 2014).

 

Oggetti selezionati

Nessun oggetto selezionato...