Das Landesvermögen
Die Gesamtheit des beweglichen und unbeweglichen Eigentums des Landes bildet das Landesvermögen, dessen Verwaltung dem Amt für Vermögensgüter obliegt.
Die Gesamtheit des beweglichen und unbeweglichen Eigentums des Landes bildet das Landesvermögen, dessen Verwaltung dem Amt für Vermögensgüter obliegt.