Vertikale Mobilität aufgrund der Befähigung zur Ausübung eines Freiberufes

Das Personal der 6. bzw. 8. FE, das im Besitz der Befähigung für die Ausübung eines Freiberufes ist, die als Zugangsvoraussetzung zu einem Berufsbild der 7. FE oder 9. FE vorgesehen ist, kann den Antrag um die Höherstufung stellen. Die Einstufung erfolgt mit Wirkung ab dem ersten Tag des darauffolgenden Monats, nach Vorlage des entsprechenden Antrages und der effektiven Zuteilung der übergeordneten Aufgaben, die von diesem Berufsbild vorgesehen sind.

Zugangsvoraussetzungen

Aktuelle Einstufung in ein Berufsbild der 6. oder 8. Funktionsebene

  • Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Freiberufes
  • Existenz eines Berufsbildes in der 7. oder 9. Funktionsebene, welches den Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Freiberufes als Zugangsvoraussetzung vorsieht
  • tatsächliche Ausübung der Aufgaben eines Berufsbildes der 7. oder 9. Funktionsebene in mehr als der Hälfte der eigenen Arbeitszeit. Dabei muss es sich um Aufgaben freiberuflicher Natur handeln.

Nur wenn spezifische Aufgaben ausgeübt werden, die von den einschlägigen staatlichen Standes- bzw. Berufsgesetzen ausdrücklich den in den eigenen Berufsverzeichnissen eingetragenen Freiberuflern vorbehalten sind, kann eine Einstufung in ein Berufsbild der 7. bzw. 9. Funktionsebene erfolgen.
Eine Ausübung irgendwelcher Aufgaben, die der allgemeinen Aufgabenbeschreibung des entsprechenden Berufsbildes entnommen werden, ist dafür allein jedenfalls noch nicht ausreichend.
Gleichzeitig müssen diese spezifischen Aufgaben mehr als die Hälfte der eigenen Arbeitszeit ausmachen, zumal es gemäß Art. 2 Buchst. d) des Bereichsvertrages Teil der allgemeinen Aufgaben eines jeden Bediensteten der Landesverwaltung ist, gelegentlich Aufgaben einer anderen Funktionsebene als der eigenen wahrzunehmen.

Notwendige Dokumente

  • Nachweis der Befähigung zur Ausübung eines Freiberufes
  • Informaler Antrag von Seiten des/der zuständigen Vorgesetzten zur Höherstufung, mit genauer Angabe der ausgeübten Aufgaben

Rechtsquellen

Ansprechpersonen

Verwaltung

Margit Reichhalter
Tel. +39 0471 411589
E-Mail: margit.reichhalter@provinz.bz.it