Teilnahme an Aus- und Weiterbildungskursen
Für die freiwillige Teilnahme des Personals an Aus- und Weiterbildungstätigkeiten, die im Interesse der Verwaltung sind, kann ein bezahlter Sonderurlaub von bis zu 20 Arbeitstagen pro Jahr beansprucht werden. Das Gesuch ist über das Amt für Personalentwicklung einzureichen.
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