Rechtsmedizin

Hier finden Sie die nötigen Informationen bezüglich Überprüfung der Diensteignung und der Frühpensionierung.

Für die Überprüfung der Eignung für den Dienst ist die rechtsmedizinische Kommission des Südtiroler Sanitätsbetriebes zuständig. Ein Antrag dafür kann von der Verwaltung oder direkt von den betroffenen Bediensteten selbst beim Amt für Verwaltungspersonal eingereicht werden.

Zugangsvoraussetzungen

Angesucht werden kann um:

  • die Feststellung der psychophysischen Eignung für den Dienst
  • die Feststellung der Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen für das Berufsbild (= relative Dienstunfähigkeit – in diesem Fall muss die oder der Betroffene in einem anderen Berufsbild eingesetzt werden)
  • die Feststellung der völligen und dauerhaften Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen für jegliche nützliche Arbeit (= absolute Dienstunfähigkeit – in diesem Fall wird die oder der Betroffene aus Gesundheitsgründen vom Dienst enthoben)
  • die Anerkennung der Abhängigkeit von dienstlichen Ursachen einer Krankheit oder eines Unfalles.

Notwendige Dokumente

Ein schriftlicher Antrag, in dem anzugeben ist, was mit der Untersuchung konkret erreicht werden soll; demzufolge ist im Antrag die Fragestellung an die Kommission klar und erschöpfend zu formulieren

  • ärztliche Unterlagen, die für die Kommission nützlich sein können (z.B. ärztliche Zeugnisse, Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Krankenkartei, Unfallbericht, etc.)
  • ein ausführlicher Bericht seitens der/des Vorgesetzten mit einer Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung (im Bericht ist der effektive Arbeitseinsatz der/des Betroffenen zu beschreiben, krankheitsbedingte Abwesenheiten in den letzten Jahren sowie besondere Belastungen oder besondere Gefahrenmomente u.ä. sind anzugeben) – dieser Bericht wird vom Amt für Verwaltungspersonal angefordert

Rechtsquellen

Für die Überprüfung der Voraussetzungen für die Frühpensionierung ist eine dafür eigens eingesetzte regionale rechtsmedizinische Kommission zuständig, die ihren Sitz in Trient hat.
Ein Antrag dafür kann von den betroffenen Bediensteten beim Amt für Verwaltungspersonal eingereicht werden. Falls die Ärztekommission die völlige und dauerhafte Dienstunfähigkeit für jegliche Arbeitstätigkeit feststellt, wird die oder der Betroffene im Sinne des Gesetzes Nr. 335 vom 08.08.1995 vom Dienst enthoben und vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Aussichten auf ein positives Gutachten der Kommission bestehen in der Regel nur bei besonders schweren Krankheitsfällen.

Notwendige Dokumente

  • Ein schriftlicher Antrag auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Vordruck (beim Amt für Verwaltungspersonal anzufordern)
  • die Bestätigung eines Arztes (Hausarzt oder Facharzt), dass die oder der Betroffene völlig und dauerhaft für jegliche Arbeitstätigkeit ungeeignet ist (auch diese Bestätigung ist auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Vordruck vorzulegen – der Vordruck ist beim Amt für Verwaltungspersonal anzufordern)
  • weitere ärztliche Unterlagen, die für die Kommission nützlich sein können (z.B. ärztliche Zeugnisse, Untersuchungsergebnisse, Röntgenbilder, Krankenkartei)
  • ein ausführlicher Bericht in italienischer Sprache seitens der/des Vorgesetzten mit einer Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung (im Bericht ist der effektive Arbeitseinsatz der/des Betroffenen zu beschreiben, krankheitsbedingte Abwesenheiten in den letzten Jahren sowie besondere Belastungen oder besondere Gefahrenmomente u.ä. sind anzugeben) – dieser Bericht wird vom Amt für Verwaltungspersonal angefordert

Rechtsquellen

Ansprechpersonen

Bitte das Ansuchen an die Amtsadresse verwaltungspersonal@provinz.bz.it schicken.

Michela Tagliari
Tel. +39 0471 411592
E-Mail: michela.tagliari@provinz.bz.it