Gewerkschaftsversammlungen und Streik
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Gewerkschaftsversammlungen und zur Teilnahme am Streik.
Das Personal ist berechtigt, während der Arbeitszeit bis zu 10 bezahlte Stunden im Jahr an Gewerkschaftsversammlungen teilzunehmen. Im genannten Höchstausmaß von 10 Stunden ist auch die Zeit zum Erreichen des Versammlungsortes und für die Rückkehr zur Dienststelle inbegriffen.
Die Teilnahme an einer Versammlung während der Arbeitszeit des Personals der Kindergärten, dessen Dienst vor der Versammlung endet, fällt unter die bezahlten 10 Arbeitsstunden.
Die Teilnahme an der Versammlung muss der vorgesetzten Führungskraft im folgenden Zeitraum mitgeteilt werden:
- vom Lehrpersonal und das diesem gleichgestellten Personal wenigstens zwei Tage vorher;
- vom restlichen Personal wenigstens einen Tag vorher.
Die Teilnahme kann auch außerhalb der Arbeitszeit erfolgen, wobei dafür keine Entlohnung zusteht.
Falls sich die Gewerkschaften an einem Generalstreik beteiligen oder selbst einen Streik auf lokaler Ebene ausrufen, muss die Streikankündigung an die Personalabteilung erfolgen. Diese informiert die Dienstsitze aller Landesbediensteten mittels Mitteilung über Zeitpunkt, Streikdauer und Aufrechterhaltung der unerlässlichen Dienste.
Ämter mit unerlässlichen Diensten (z.B. Zivilschutz usw.) müssen den entsprechenden Mindestdienst gewährleisten (BV vom 04.07.2002, Anlage 4). (Externer Link)
Das Personal, das unerlässlichen Diensten zugeteilt ist, informiert den direkten Vorgesetzten innerhalb 11.00 Uhr des dritten Arbeitstages vor dem Streik über seine Bereitschaft, den unerlässlichen Mindestdienst in den entsprechenden Diensten zu gewährleisten. Sollte die notwendige Präsenz nicht gegeben sein, um den entsprechenden Mindestdienst zu gewährleisten, bestimmt die Verwaltung nach Ablauf des genannten Termins mittels Dienstanweisung das Personal, das Dienst leisten muss (BV vom 25.03.2002, Art. 6). (Externer Link)
Am Streiktag muss innerhalb 11 Uhr vorerst die Anzahl der Streikenden mitgeteilt werden.
Anschließend sind die Dienststellen verpflichtet, eine Liste der Bediensteten, welche sich am Streik beteiligt haben, dem Personalamt zu übermitteln. Gemäß diesem erfolgt dann der Gehaltsabzug.
Ansprechpersonen
Verwaltung
Für das Personal, das am AZES angeschlossen ist:
Michela TagliariTel. +39 0471 411592
E-Mail: michela.tagliari@provinz.bz.it
Für das Personal, das nicht am AZES angeschlossen ist:
Giusy GravinaTel. +39 0471 411593
E-Mail: giusy.gravina@provinz.bz.it
Für Gewerkschaftsversammlungen
Isabella PancheriTel. +39 0471 411582
E-Mail: isabella.pancheri@provinz.bz.it
Kindergarten- und Integrationspersonal
Giulia BarberaTel. +39 0471 411613
E-mail: giulia.barbera@provincia.bz.it