Betriebsausflug

 

Rechtsgrundlagen zum Betriebsausflug

Mit Artikel 22, Absatz 2 des Bereichskollektivvertrages vom 4. Juli 2002 ist festgelegt, dass das Landespersonal jährlich am Betriebsausflug teilnehmen kann. Dadurch soll Kontakt und Solidarität untereinander gefördert werden.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 4213 vom 10. Oktober 2008 wurde die Pro-Kopf-Quote als Beitrag für den Betriebsausflug mit 45,00 Euro brutto festgelegt. Die Pro-Kopf-Quote unterliegt der Besteuerung laut Art. 2, Absatz 5 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 93 vom 27. Mai 2008, umgewandelt in das Gesetz Nr. 126 vom 24. Juli 2008.

 

Neu Vorgehensweise für die Mitteilung der Teilnahme des Landespersonals am Betriebsausflug - ab 2017

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 244 vom 7. März 2017 wurde die neue Vorgehensweise für die Mitteilung der Teilnahme des Landespersonals am Betriebsausflug festgelegt und eine Online-Anwendung als Mitteilungsinstrument vorgegeben.

 

Eingabe der Daten zum Betriebsausflug über die Online-Anwendung - Informationen und Anleitungen

Hilfskörperschaften und Führungsstrukturen außerhalb der Domäne PROV - Excel-Tabelle für die Mitteilung der Teilnahme des Landespersonals am Betriebsausflug

 

Für den Zugang zur Online-Anwendung Betriebsausflug

- über myNet

- über IntERnet - Online-Dienst der Abteilung Personal Betriebsausflug

 

Kontakt der Abteilung Personal

- via E-Mail: dpa.fdp@provinz.bz.it

- telefonisch unter

- 0471 41 1501, 0471 41 1506