Arbeitsunfälle
Bedienstete der Landesverwaltung sind gegen Arbeitsunfälle versichert. Wenn Bedienstete im Dienst oder auf dem direkten Weg vom Wohnsitz zum Dienstsitz (oder zurück) einen Unfall haben, muss dieser unverzüglich dem Vorgesetzten gemeldet werden.
Der Vorgesetzte übermittelt umgehend das INAIL-Zeugnis und den vom Bediensteten vollständig ausgefüllten beiliegenden Vordruck PI 5-6/2020 an das Gehaltsamt 4.6 der Abteilung Personal. Die Unterlagen müssen im Protokollprogramm eProcs hochgeladen und dem Gehaltsamt 4.6 der Abteilung Personal zugewiesen werden.
Die Strukturen, welche nicht das Protokollprogramm eProcs verwenden, müssen die Unfallmeldung PI 5-6 und das INAIL-Zeugnis über die zertifizierte elektronische Post (PEC) (gehalt.stipendi@pec.prov.bz.it) an das Gehaltsamt (4.6) schicken.
Die Originalunterlagen werden per Post an die folgende Adresse nachgereicht: Autonome Provinz Bozen - Gehaltsamt 4.6. - Rittnerstr. 13 - 39100 Bozen.
- Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 20 vom 10. September 2020
- Mod. PI5-6/2020
- DECRETO DEL PRESIDENTE DELLA REPUBBLICA 30 GIUGNO 1965, N.1124
Zusätzliche Informationen INAIL:
Ansprechpersonen
Anna Lia Tomas
Tel. +39 0471 411651
Renate Sabine Rudig
Tel. +39 0471 411665
Gehaltsamt@provinz.bz.it