Anerkennung Militär- bzw. Zivildienst für den besoldungsmäßigen Aufstieg
Auf Antrag kann der laut staatlichem Gesetz vom 24.12.1986, Nr. 958 geleistete verpflichtende Militärdienst bzw. der verpflichtende Ersatzdienst als Zivildienstleistender anerkannt werden.
Die wirtschaftliche Anerkennung des Militär- oder Zivildienstes erfolgt mit Wirkung ab dem ersten Tag des darauffolgenden Monats nach Vorlage des entsprechenden Antrages und der nötigen Dokumente (Entlassungsschein oder Matrikelblatt) beim zuständigen Amt der Personalabteilung.
Zugangsvoraussetzungen
Bedienstete, welche bei Inkrafttreten des genannten Gesetzes Nr. 958/1986 (= 30.1.1987) oder später den Militär- bzw. Zivildienst geleistet haben
Notwendige Dokumente
- Ausgefüllter Antrag: Ansuchen für die Militärdienstanerkennung
- Entlassungsschein oder Matrikelblatt
Rechtsquellen
- BÜKV vom 12.02.2008 Art. 34, in Anwendung der staatlicher Regelung zur Anerkennung des Militär- oder Zivildienstes laut Gesetz vom 24.12.1986, Nr. 958
Ansprechpersonen
Kindergartenpersonal und Mitarbeiter für Integration
Monika GrandiTel. +39 0471 411608
E-Mail: monika.grandi@provinz.bz.it