Abfertigung für das Landespersonal
Bedienstete der Autonomen Provinz Bozen haben das Recht eine Abfertigung zu erhalten, wenn sie mindestens an 15 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Monats ein Dienstverhältnis hatten.
Ist der Betrag der Abfertigung zu Lasten des NIFS/INPS höher als 50.000 Euro, bzw. als 90.000 Euro, wird die Abfertigung in maximal drei Raten ausbezahlt.
Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet.
Dienstverhältnisse unter einem Jahr
Für die Dienstverhältnisse unter einem Jahr, aber mit Mindestdauer von 15 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Monats, wird der Betrag der Abfertigung von der Landesverwaltung ausbezahlt.
Dienstverhältnisse ab einem Jahr
Für die Dienstverhältnisse ab einem Jahr besteht die Abfertigung aus einem Anteil zu Lasten des NIFS/INPS und aus einem eventuell zusätzlichen Anteil zu Lasten des Landes.
Der zu Lasten des NIFS/INPS gehende Anteil wird von der Landesverwaltung vorgestreckt, wenn die Person, die das Dienstverhältnis beendet hat, eine entsprechende Sondervollmacht unterschreibt.
Das Pensionsamt wird alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen und die fehlenden von den betroffenen Personen anfordern.
Auszahlungstermine
Der Gesetzgeber hat für die Auszahlung der Abfertigung Termine vorgegeben:
Art der Dienstbeendigung | Zahlungstermin Abfertigung ab 01. 01.2014 |
---|---|
Ende des befristeten Auftrages | nicht vor 12 Monaten |
Freiwillige Kündigung | nicht vor 24 Monaten |
Altersrente und Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen | nicht vor 12 Monaten |
Vorzeitige Altersrente | nicht vor 24 Monaten |
Pension wegen Arbeitsunfähigkeit | innerhalb von 105 Tagen nach Dienstbeendigung |
Todesfall | innerhalb von 105 Tagen nach Dienstbeendigung |
Ausnahmen gibt es, wenn der Pensionsanspruch innerhalb 12.08.2011 erreicht wurde.
Fehlen Dokumente, verzögert sich der Auszahlungstermin.