Anzahlung auf Abfertigung
Für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art (Grund-, Mittel- und Oberschulen) besteht NICHT die Möglichkeit um Vorschuss auf Abfertigung anzusuchen.
Dem Personal mit wenigstens acht effektiven Dienstjahren, oder als solche anerkannt, wird eine Anzahlung auf die Abfertigung gewährt. Die Anzahlung auf die Abfertigung ist in der Anlage 2 des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 12.2.2008 (Seite 89) geregelt.
Das Gesuch ist ausschließlich mit Mail an die Adresse Gehaltsamt@provinz.bz.it zu schicken.
Die zugelassenen Gründe und erforderliche Dokumentation sind auf der zweiten Seite des Ansuchens angeführt.
Einreichtermin: vom 1.7. bis 31.10.