Essensgutscheine

Die Landesverwaltung stellt den Führungskräften und dem Landespersonal sowie dem Lehrpersonal, den Schulführungskräften, den Inspektorinnen und Inspektoren der Schulen staatlicher Art einen Essensgutschein zur Verfügung. Dieser steht alternativ zum Mensadienst (Nutzung von internen Mensen oder der Landesmensa) zur Verfügung.

Alle Mitarbeiter mit Dienstsitz oder Dienstort auf dem Landesgebiet können den Essensgutschein in Anspruch nehmen, auch jene, die den Dienstsitz auf der orographisch linken Seite der Talfer in der Gemeinde Bozen haben.

Der Essensgutschein kann in den internen Mensen oder in der Landesmensa nicht eingelöst werden.

Laut Art. 6 des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 3.12.2020 steht dem Personal ein einziger Essensgutschein zum Wert von 7,00 Euro je Arbeitstag am Dienstsitz oder Dienstort zu, sofern die Bedingungen des Bereichsvertrages und der geltenden Rundschreiben des Generaldirektors erfüllt sind. Im Artikel 3 des Bereichsabkommens vom 21.12.2021 wird der Mensadienst neu geregelt.

Rundschreiben

 

Liste der vertragsgebundenen Betriebe

Liste der vertragsgebundenen Betriebe Stand 26.03.2024 in Excel-Format.

 

Die Seite wird demnächst aktualisiert.

Kontakt

Kontakte

Helpdesk Edenred Italia srl

von Montag bis Freitag

- zwischen 10:00 Uhe und 15:00 Uhr

- zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr

Samstag

- zwischen 10:00 Uhe und 15:00 Uhr

- via E-mail TicketCard.Clienti-IT@edenred.com -> im Betreff "3333 - Autonome Provinz Bozen" angeben und das Problem beschreiben

- telefonisch unter der grünen Nummer 800.894.102 - den Kodex PIN 3333# eintippen

 

 

    Kontakte

    Abteilung Personal:

    von Montag bis Freitag

    zwischen 9.00 und 11.45 Uhr

    - E-Mail Essensgutscheine.buonipasto@provinz.bz.it

    - Telefon: 0471 41 1503