Ausgeschriebene Bewertungsverfahren
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung, mit bereits absolvierter pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (Verkürztes Verfahren).
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, mit bereits absolvierter pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (Verkürztes Verfahren).
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung.
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal für die Unterrichtsfächer Pflege, Rehabilitation, Fachkunde und praktischer Unterricht in landwirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern, Fachkunde und praktischer Unterricht in Ernährungslehre.
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung, welches die Grundsätzliche Eignung im Schuljahr 2017/2018 und früher erworben hat.
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal für die Unterrichtsfächer Pflege, Rehabilitation, Fachkunde und praktischer Unterricht in landwirtschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern, Fachkunde und praktischer Unterricht in Ernährungslehre, welches die Grundsätzliche Eignung im Schuljahr 2018/2019 und früher erworben hat.
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung. Achtung: für folgende Fächer und Fächergruppen wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten: Französisch, Betriebswirtschaftslehre, Rechts- und Wirtschaftsfächer, Pädagogik, Psychologie und Soziologie, Freizeitpädagogik und Animation, Naturwissenschaften Chemie und Biologie, Individuelle Lernbegleitung
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis.
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen Achtung: für folgende Fächer wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten: Fachkunde und praktischer Unterricht für Schönheitspflege, Fachkunde und praktischer Unterricht für Friseure, Warenkunde und Verkaufstechniken
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs – V e r k ü r z t Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung, welches die pädagogisch-didaktische Spezialisierung bereits erworben hat.
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung (Verkürztes Verfahren) für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung und bereits absolvierte pädagogisch-didaktische Spezialisierung |
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2019/2020 oder früher |
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2019/2020 oder früher |
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (1. Jahr der Eignung) Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2018/2019 oder früher. Für die Fächer Fachkunde und Praktischer Unterricht in Servieren, Kochen, Ernährung und Hauswirtschaft kann die Grundsätzliche Eignung auch im Schuljahr 2019/2020 erworben worden sein |
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung. Achtung: für das Fach „Italienisch 2. Sprache“ wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten |
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis |
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Achtung: für folgende Fächer wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten Fachkunde und praktischer Unterricht für Schönheitspflege, Fachkunde und praktischer Unterricht für Friseure |
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung. Achtung: für das Fach „Italienisch 2. Sprache“ wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2020/2021 oder früher.
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (verkürztes Verfahren) Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit Abschluss eines fünfjährigen Hochschulstudiums oder eines gleichgestellten Hochschulstudiums alter Studienordnung mit absolvierter pädagogisch-didaktischen Spezialisierung
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis.
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal mit dreijährigem Hochschulstudium oder für bestimmte Fächer mit dem Berufsbefähigungsnachweis mit Grundsätzlicher Eignung erworben im Schuljahr 2020/2021 oder früher
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (2. Jahr der Eignung) Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen die das erste Jahr der Eignung positiv absolviert haben
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Bewertungsverfahren zum Erwerb der Grundsätzliche Eignung für die Ausübung des Lehrberufs Zielgruppe: Das Lehrpersonal für den Unterricht der berufsqualifizierenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Achtung: für folgende Fächer wird die Grundsätzliche Eignung nicht angeboten: Fachkunde und praktischer Unterricht für Schönheitspflege, Fachkunde und praktischer Unterricht für Friseure, Warenkunde und Verkaufstechniken
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Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs - Voraussetzungen für die Zulassung:
- eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs
- im Besitz der Grundsätzlichen Eignung für die Ausübung des Lehrberufs, welche für das entsprechende Fach im Schuljahr 2021/2022 oder früher erworben wurde
- einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2022/2023:
- mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2022 bis 31.05.2023), und - einem Stundenpensum von mindestens 6 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)
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Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (Verkürztes Verfahren) - Voraussetzungen für die Zulassung:
- eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs – ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises
- einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2022/2023:
- mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2022 bis 31.05.2023), und - einem Stundenpensum von mindestens 6 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)
- den Zweisprachigkeitsnachweis C1 oder B2 erworben innerhalb 28.2.2022 (oder laut geltender Bestimmung den Lehrpersonen mit Zweisprachigkeit gleichgestellt)
- bereits absolvierte pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung der ausländischen Lehrbefähigung)
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Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung (1. Jahr) für die Ausübung des Lehrberufs - Voraussetzungen für die Zulassung:
- eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs – ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises
- im Besitz der Grundsätzlichen Eignung für die Ausübung des Lehrberufs, welche für das entsprechende Fach im Schuljahr 2021/2022 oder früher erworben wurde
- einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2022/2023:
- mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2022 bis 31.05.2023), und
- einem Stundenpensum von mindestens 7 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)
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Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung für die Ausübung des Lehrberufs (Verkürztes Verfahren) - Voraussetzungen für die Zulassung:
- eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs – ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung des ausländischen Ausbildungsnachweises
- innerhalb 1. Oktober 2023 einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2023/2024:
- mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2023 bis 31.05.2024), und
- einem Stundenpensum von mindestens 6 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)
- den Zweisprachigkeitsnachweis C1 oder B2 erworben innerhalb 28.2.2023 (oder laut geltender Bestimmung den Lehrpersonen mit Zweisprachigkeit gleichgestellt)
- bereits absolvierte pädagogisch-didaktischer Spezialisierung (ohne Vorbehalt wegen fehlender Anerkennung der ausländischen Lehrbefähigung) bzw. Eignung in anderem Fach
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Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung (2. Jahr) für die Ausübung des Lehrberufs - Voraussetzungen für die Zulassung:
- eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs
- eine positive Zwischenbewertung nach dem ersten Jahr des Bewertungsverfahrens
- innerhalb 1. Oktober 2023 einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2023/2024:
- mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2023 bis 31.05.2024), und
- einem Stundenpensum von mindestens 7 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags)
Bewertungsverfahren zur Feststellung der Eignung (2. Jahr) für die Ausübung des Lehrberufs - Voraussetzungen für die Zulassung:
· eine Position in der Rangordnung des entsprechenden Unterrichtsfachs
· eine positive Zwischenbewertung nach dem ersten Jahr des Bewertungsverfahrens
· innerhalb 1. Oktober 2023 einen Unterrichtsauftrag für das Schuljahr 2023/2024:
- mit einer Laufzeit von mindestens 8 Monaten (vom 1.10.2023 bis 31.05.2024), und
- einem Stundenpensum von mindestens 7 Wochenstunden (30% eines Vollzeitauftrags) |
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Bewertungsverfahren Schuljahr 2024/2025
Wettbewerbsausschreibung zur Feststellung der Eignung für das Berufsbild Praxislehrer / Praxislehrerin an den berufsbildenden Schulen des Landes mit deutscher Unterrichtssprache und in den ladinischen Ortschaften.