Versetzung für das Lehrpersonal der Musikschulen
Die Versetzungsgesuche für eine neue Dienststelle für das darauf folgende Schuljahr müssen innerhalb 31. März beim Bereich deutsche und ladinische Musikschulen eingereicht werden. Die Versetzungen werden vom Amt für Kindergarten- und Schulpersonal auf Vorschlag der zuständigen Bereichsleitung vorgenommen.
Ansuchen um Versetzung für das Schuljahr 2024/2025: mit Rundschreiben Nr. 06/2024 hat die Abteilung Bildungsverwaltung – Amt für Schulverwaltung – den Termin auf den 8. März 2024 vorverlegt und die Regeln für die Übermittlung der Ansuchen geändert (siehe unten Rechtsquellen).
Rechtsquellen
- Bereichsabkommen für das Lehrpersonal der Berufsschulen des Landes, der Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung sowie der Musikschulen, Art. 26
- Rundschreiben Nr. 06/2024