Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
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Onlinedienste
Mitteilung der Abteilung Personal vom 12.01.2017
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Eintragung in die Rangordnungen für die Aufnahme des Kindergartenpersonals, des Landeslehrpersonals und der Mitarbeiter für Integration - Änderung von Fristen
BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG n. 1366 del 06/12/2016
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Bereichsübergreifender Kollektivvertrag - Neuerungen im normativen Bereich
Mitteilung vom GD Nr. 10 vom 18. November 2016
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Familienagentur ab 1. Jänner 2016 für betriebliche Kindertagesstätten und Tagesmütter für Kleinkinder von Landesbediensteten zuständig
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Neues Landesgesetz zur Personalordnung des Landes
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Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 3 vom 03.03.2015- Meldung von Arbeitsunfällen
Meldung von Arbeitsunfällen
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Pflichturlaubstage und Feiertage 2015
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Landesmensa und Stempelkarte… endlich zusammen!
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Auszahlung des Resturlaubes für befristete Bedienstete des Kindergartenpersonal
Auszahlung des Resturlaubes für befristete Bedienstete des Kindergartenpersonal
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Kindergartenpersonal des Landes: Angefochtener Bereichsvertrag vom Obersten Gerichtshof für rechtens erklärt