Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

freie Stelle für Mitarbeiter/Mitarbeiterin für Integration für den ladinischen Bereich 02.10.2024 780988

19/38 Wochenstunden Oberschule Raetia St. Ulrich (man siehe Download)

Interessierte Personen können sich direkt an die jeweilige Direktion wenden (man siehe Download). 

veröffentlicht am 02.10.2024

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