Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Mitteilung vom 29.10.2021 – Sonderurlaub für Eltern von Kindern mit Covid-19-Infektion, in Quarantäne oder bei Aussetzung des Präsenzunterrichts
Mitteilung des Direktors der Abteilung 4. Personal vom 29.10.2021
.
IS
Downloads
- Mitteilung des Direktors der Abteilung 4. Personal vom 29.10.2021 [PDF 139 KB]
- Gesuch um Gewährung eines Sonderurlaubes für Eltern während der verpflichtenden Quarantäne, der SARS-CoV-2 Infektion oder wegen Aussetzung des Präsenzunterrichts, eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes G.D. Nr. 146 vom 21. Oktober 2021 [PDF 145 KB]