Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Maßnahmen aufgrund von COVID-19 – Erhebung des Umsetzungsstatus der agilen-smarten Arbeitsmodelle und der An- und Abwesenheiten der Bediensteten in den einzelnen Organisationseinheiten der LV
Mitteilung des Generaldirektors vom 27.03.2020
Erhebung des Umsetzungsstatus der agilen-smarten Arbeitsmodelle und der An- und Abwesenheiten der Bediensteten in den einzelnen Organisationseinheiten der Landesverwaltung
IS
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- Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notstandes aufgrund von COVID-19 – Erhebung des Umsetzungsstatus der agilen-smarten Arbeitsmodelle und der An- und Abwesenheiten der Bediensteten in den einzelnen Organisation [PDF 321 KB]
- Erklärung [MS WORD 73 KB]
- Erklärung_Anlage [MS EXCEL 2007 1092 KB]