Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Die Tabelle mit der jährlichen Neuberechnung des Bedarfs an Hilfspersonal ist online.

Das Amt für Kindergarten- und Schulpersonal hat die jährliche Neuberechnung des Bedarfs an Hilfspersonal abgeschlossen.

Die entsprechende Tabelle ist in der Anlage verfügbar.

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