Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
NEU: Rahmenausschreibung für die befristete Aufnahme in den Landendienst (VI. - IX. FE)
ZUSAMMENFASSEND DIE NEUERUNGEN:
FÜR BEFRISTETE AUFTRÄGE / ERSÄTZE:
- Für Berufsbilder der VI. bis IX. Funktionsebene:
ABSCHAFFUNG DER BEFRISTETEN RANGORDNUNGEN
ABSCHAFFUNG DER FÄLLIGKEITEN 15. APRIL UND 15. OKTOBER
- NUR ÜBER WETTBEWERBE MIT BESTANDENER MÜNDLICHER ODER PRAKTISCH-MÜNDLICHER PRÜFUNG
- AUSSCHREIBUNGEN UND ANTRÄGE AUF DER WEBSEITE:
http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/aufnahme-landesdienst/wettbewerbe/wettbewerbe-verwaltungspersonal.asp
MITTEILUNGEN NUR ÜBER WEBSEITE:
http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/aufnahme-landesdienst/wettbewerbe/wettbewerbe-infos-bewerber.asp
ABSCHAFFUNG MITTEILUNGEN MITTELS BRIEF
- WER BEREITS AB DEM 16.10.2018 EIN GESUCH NACH ALTER VORGEHENSWEISE EINGEREICHT HAT, MUSS KEIN NEUES GESUCH EINREICHEN (BEREITS EINGEREICHTE UNTERLAGEN WERDEN BERÜCKSICHTIGT)
- DIE RANGORDNUNGEN BLEIBEN NUR FÜR BERUFSBILDER BIS ZUR V. FUNKTIONSEBENE AUFRECHT MIT DEN FÄLLIGKEITEN VOM 15. APRIL UND 15. OKTOBER
- WEITERE AUSKÜNFTE IM INFOPOINT 0471/41 22 44
MAPE