Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Eintragung in die Rangordnungen für die Aufnahme des Kindergartenpersonals, des Landeslehrpersonals und der Mitarbeiter für Integration - Änderung von Fristen
BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG n. 1366 del 06/12/2016
http://www.regione.taa.it/bur/pdf/I-II/2016/50/BO/BO501601179872.pdf