Freie Stellen für das Schulpersonal

Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.

Zur Zeit verfügbare Stellen:

Familienagentur ab 1. Jänner 2016 für betriebliche Kindertagesstätten und Tagesmütter für Kleinkinder von Landesbediensteten zuständig

Mit 1. Jänner 2016 ist die Zuständigkeit in der Verwaltung der Beiträge für betriebliche Kindertagesstätten und Tagesmütter für Kleinkinder von Landesbediensteten an die Familienagentur übergegangen.

Neuer Kontakt:

Maria Cristina Ghedina
Familienagentur
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Tel. 0471 41 83 74
E-Mail: cristina.ghedina@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it

HA