Freie Stellen für das Schulpersonal
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6, (Externer Link) Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 3 vom 03.03.2015- Meldung von Arbeitsunfällen
Meldung von Arbeitsunfällen
Anerkennung von Arbeitsunfällen
Rückvergütung von Pflegekosten
Abwesenheit vom Dienst aus Verschulden Dritter oder Eigenschuld und Schadenersatz
WA