Freie Stellen für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6 (Externer Link), Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
Freie Stelle als Lehrperson der Berufsbildung für das Fach "Individuelle Lernbegleitung" an der Landesberufsschule "Savoy" in Meran
Laut Landesgesetz „Personalordnung des Landes“ ist im Art. 12, Absatz 5 ist festgeschrieben, dass frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden müssen.
Die interessierten Personen können die Bewerbung innerhalb 20.11.2024 direkt über die Schule einreichen.
Für die Besetzung dieser Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung Vorrang gegenüber weiteren Kandidaten.
BG