Freie Stellen für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6 (Externer Link), Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
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Freie Stellen als Lehrperson der Berufsbildung für die Fächer "Individuelle Lernbegleitung" und "Italienisch" an der Landesberufsschule Gutenberg in Bozen
Laut Landesgesetz „Personalordnung des Landes“ ist im Art. 12, Absatz 5 ist festgeschrieben, dass frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden müssen.
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Freie Stelle als Lehrperson der Berufsbildung für das Fach "Fachkunde und praktischer Unterricht in Servieren" an der Landesberufsschule "Savoy" in Meran
Laut Landesgesetz „Personalordnung des Landes“ ist im Art. 12, Absatz 5 ist festgeschrieben, dass frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden müssen.