Freie Stellen für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen
Laut der geltenden Personalordnung des Landes müssen frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden. (Landesgesetz vom 18. Mai 2015, Nr. 6 (Externer Link), Art. 12, Abs. 5).
Für die Besetzung der Stellen haben Kandidaten aus der Rangordnung gegenüber anderen Kandidaten Vorrang.
Zur Zeit verfügbare Stellen:
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Freie Stelle als Lehrperson der Berufsbildung für das Fach "Fachkunde und praktischer Unterricht KFZ", am Berufsbildungszentrum Tschuggmall in Brixen
Laut Landesgesetz „Personalordnung des Landes“ ist im Art. 12, Absatz 5 ist festgeschrieben, dass frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden müssen.
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Freie Stelle als Lehrperson der Berufsbildung für das Fach "Deutsch, Geschichte, Gemeinschaftskunde" am Berufsbildungszentrum Bruneck
Laut Landesgesetz „Personalordnung des Landes“ ist im Art. 12, Absatz 5 ist festgeschrieben, dass frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden müssen.
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Ersatzstelle als Schulsozialpädagogin / Schulsozialpädagoge an der Wirtschaftsfachoberschule F. Kafka in Meran
Laut Landesgesetz „Personalordnung des Landes“ ist im Art. 12, Absatz 5 ist festgeschrieben, dass frei werdende Stellen über Medien bekannt gemacht werden müssen.