Befristete Aufnahme über Direktberufung für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen
Unterrichtsaufträge, die anlässlich der Stellenwahl oder im Laufe des Schuljahres nicht auf der Grundlage der Rangordnung vergeben werden können, sind im Sinne der Regelung der befristeten Aufnahme des Lehrpersonals an den berufsbildenden Schulen über „Direktberufung“ von geeigneten Personen zu vergeben.
In solchen Fällen kann notfalls auch von den ausbildungsbezogenen Voraussetzungen abgesehen werden.
Wenn die Stelle auf der Grundlage der Rangordnung nicht besetzt werden kann, wird mittels Direktberufung eine geeignete Person mit dem Unterricht beauftragt. Vorrang haben in jedem Fall Bewerberinnen und Bewerber, die die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Um das Interesse an einer solchen Direktberufung zu bekunden, kann der entsprechende Antrag mit Lebenslauf an die zuständige Berufs- bzw. Fachschule gerichtet werden.
Die Entscheidung dieser Stellenvergabe obliegt den Direktoren.
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