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Vorinformation: Verpflichtung „Green Pass Covid-19“ für das gesamte Schulpersonal und Kindergartenpersonal
Das Gesetzesdekret vom 6. August 2021, Nr. 111, sieht vor, dass das gesamte Schulpersonal ab 1. September 2021 über den sogenannten „Grünen Pass Covid-19“ verfügen und diesen für den Dienst an der Schule vorweisen muss.
Dies bedeutet, dass auch das gesamte Landespersonal an den Schulen und Kindergärten des Landes von der Bestimmung betroffen ist, nämlich:
- das Lehrpersonal der Berufs- und Musikschulen
- das gesamte Kindergartenpersonal
- die Mitarbeiter/innen für Integration
- die Sozialpädagogen und Schulsozialpädagogen
- das gesamte technische, Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schulen
Der fehlende „Grüne Pass Covid-19“ zieht gravierende rechtliche Folgen nach sich wie z.B. den vollständigen Gehaltsabzug für die Tage der unentschuldigten Abwesenheit, an denen das Personal diesen nicht nachweisen kann, die Suspendierung vom Dienst ab dem fünften Tag und eine zusätzliche Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 1.000 Euro.
Details und Rundschreiben zur genauen Umsetzung der Bestimmung zum „Grünen Pass“ an den Schulen stehen noch aus. Über weitere Entscheidungen und Entwicklungen wird informiert.
PM