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Auszahlung des Resturlaubes für befristete Bedienstete des Kindergartenpersonal
Auszahlung des Resturlaubes für befristete Bedienstete des Kindergartenpersonal
Die Bediensteten mit befristetem Arbeitsauftrag mit weniger als 210 Tagen, können um die Auszahlung des Resturlaubes für das laufende Schuljahr beim Amt für Kindergartenpersonal (kindergartenpersonal@provinz.bz.it) Tel. 0471 - 412141