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Vertikale technische Brandschutzvorschriften für die horizontalen und vertikalen Gebäudeabschlüsse von zivilen Gebäuden – V 13
Ministerialdekret vom 30. März 2022 betreffend die Genehmigung der technischen Brandschutzbestimmungen für die „horizontalen und vertikalen Gebäudeabschlüsse von zivilen Gebäuden“ gemäß Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 139 vom 8. März 2006.
Das Dekret vom 30. März 2022 wurde im Gesetzesanzeiger Nr. 83 vom 8. April 2022 veröffentlicht.
Es handelt sich um eine vertikale technische Vorschrift (VTV) V13 des Ministerialdekrets vom 3. August 2015 - Brandschutz-Kodex - die bei der Planung von Dächern und Fassaden von Zivilgebäuden, wie z.B. Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schulen, Hotels, Handels- und Bürogebäude, Wohnhäuser usw., die den Bestimmungen des Brandschutzkodex unterliegen, angewandt wird.
Die VTV gilt für Gebäudeabschlüsse neuer und bestehender Zivilgebäude zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets gemäß den Bestimmungen des Artikels 4 und befasst sich auch mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen für Photovoltaikanlagen, Wärmeerzeugungsanlagen, Klimaanlagen usw., die sich auf den Dächern oder an/ neben den Fassaden befinden.
Das Dekret ist am 7. Juli 2022 in Kraft getreten.
Hier der Link:
https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2022/04/08/22A02207/sg
IB