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Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge
Dekret des Innenministers vom 23. Oktober 2018 (Amtsblatt Nr. 257 vom 5.11.2018)
Das Dekret des Innenministers, im Einvernehmen mit dem Minister für Infrastrukturen und Transportwesen, vom 23. Oktober 2018, betreffen die "Technischen Brandschutzbestimmungen für die Planung, den Bau und den Betrieb von Wasserstofftankstellen für Kraftfahrzeuge", wurde im Amtsblatt Nr. 257 vom 5. November 2018 veröffentlicht.
Es handelt sich hierbei um eine aktualisierte Version des Dekretes vom 31.8.2006, welches somit aufgehoben wurde.
Die Bestimmungen gelten für neue Anlagen und bestehende Anlagen, welche nach Inkrafttreten des neuen Dekretes (Datum: 5.12.2018) einer wesentlichen Änderung unterzogen werden.
IB