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Aufschub des Termins zur Anpassung der durch das D.P.R. 151/2011 neu eingeführten Brandschutztätigkeiten an die Brandschutzbestimmungen

Um die durch das Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011 neu eingeführten Brandschutztätigkeiten anzupassen, hat der Staat mit dem Gesetz vom 27. Februar 2015, Nr. 11 einen weiteren Aufschub bis zum 7. Oktober 2016 gewährt.

Unter diesen Tätigkeiten sind zum Beispiel: Campingplätze mit mehr als 400 Personen, Kinderkrippen mit mehr als 30 Personen, Straßentunnels mit einer Länge von über 500 Metern, Büros mit mehr als 300 Personen, Schutzhütten, Ambulatorien mit einer Gesamtfläche von über 500 m² und Gebäude tertiärer und/oder industrieller Nutzung mit einer Anzahl von über 300 Personen oder einer Gesamtfläche von über 5.000 m².

In der Provinz Bozen erfolgt die Anpassung durch die Benützungsgenehmigung nach erfolgter Hinterlegung der brandschutztechnischen Abnahme bei der Gemeinde gemäß Verfahren laut Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18 und entsprechender Durchführungsordnung.

Um diesen Aufschub zu erhalten, muss bei der zuständigen Gemeinde innerhalb 1. Oktober 2015 das spezifische Brandschutzprojekt gemäß Art. 3 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 23. Juni 1993, Nr. 20 eingereicht werden.

AV