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Geringerer Aufwand für kleinere Heizöllager und Dieselöltankstellen und -behälter
Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 20/1993 mit der "Verordnung über den Einbau und Betrieb von Heizanlagen" wurde geändert
Marco Becarelli, Direktor des Amtes für Brandverhütung informiert, dass: „mit einer neuen Landesbestimmung die Schwelle der Tätigkeiten, welche der Brandschutzkontrolle unterliegen für Heizöllager und auch für Dieseltankstellen auf 5 Kubikmeter erhöht worden ist." Dies bedeutet, dass für Heizöllager und Dieseltankstellen bis zu diesem Fassungsvermögen weder ein Brandschutzprojekt noch eine Brandschutzabnahme erforderlich ist. „Der Einbau solcher Anlagen muss jedenfalls den Regeln der guten Technik entsprechen und dies wird mit einer schriftlichen Übereinstimmungserklärung eines Fachunternehmens bestätigt. Zusätzlich ist auch eine normgerechte Instandhaltung vonseiten des Eigentümers vorgeschrieben", präzisiert Hanspeter Staffler, Abteilungsleiter für Brand- und Zivilschutz. Diese neuen Bestimmungen sind im Dekret des Landeshauptmanns Nr. 20 aus dem Jahre 1993 eingefügt und am 17. September im Amtsblatt der Region Nr. 38 veröffentlicht worden. Es werden mehrere wichtige Aspekte der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 16. Juni 1992, Nr. 18 mit den Allgemeine Vorschriften über Brandverhütung und über Heizanlagen geändert. Die Durchführungsverordnung tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft und innerhalb dieses Termins wird die Abteilung Brand- und Zivilschutz ein erläuterndes Rundschreiben dazu veröffentlichen.
IH