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Handelstätigkeit

Veröffentlichung der vertikalen technischen Vorschriften im Gesetzesanzeiger der Republik

Mit Dekret vom 23. November 2018 hat das Innenministerium die vertikalen technischen Vorschriften für neue, oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekretes bestehende, Handelstätigkeiten, die über Verkaufs- und /oder Ausstellungsräume, mit einer Bruttofläche von mehr als 400 qm einschließlich der Nassräume und der Lager, verfügen (Tätigkeit Nr. 69, lt. Anhang I zum Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151) genehmigt.

Das Dekret tritt 30 Tage nach dem 3.12.2018, d.h. am 2. Januar 2019 in Kraft.

Die vertikalen technischen Vorschriften können, alternativ zu den Brandschutzbestimmungen lt. Dekret des Innenministers vom 27/07/2010, für die oben genannte Tätigkeit, angewandt werden.

Das Dekret kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2018/12/03/18A07690/sg

IB