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Das Innenministerium hat die neue Überarbeitung der Richtlinien zu durchgehenden Fassaden herausgegeben.

Diese Richtlinie ersetzt die vorhergehende und bezieht sich, wie die erste, auf Gebäude mit einer Brandschutzhöhe von über 12 m.

Mit Rundschreiben vom 15. April 2013, Nr. 5043 wurde die neue technische Richtlinie, genehmigt vom zentralen technisch wissenschaftlichen Komitee für die Brandverhütung, zum Thema Brandschutzsicherheit der Fassaden von Zivilgebäuden veröffentlicht.

Die neue technische Richtlinie hat bis zu weiteren Erkenntnissen und Entwicklungen auf europäischer Ebene den Status eines „freiwillig anzuwendenden Dokuments", auch wenn die Anwendung in Bezug auf die Erarbeitung der Brandrisikoanalyse empfohlen wird, da sie den aktuellen „Stand der Dinge" auf diesem Gebiet darstellt.

Die Richtlinie ist auch ein nützlicher Bezug für Gebäude mit weniger als 12 m Höhe.

Die Richtlinie ist im Internet auf verschiedenen Seiten herunter zu laden.

AV