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Brandverhütung: für neue kontrollpflichtige Bereich - Aufschub bis Oktober 2013

Die neue Anpassungsfrist wurde um ein Jahr auf den 7. Oktober 2013 verlängert

„Mit dem „Wachstumsgesetzt" des Staates ist dieser Aufschub für den Bereich der Brandverhütung gewährt worden", so der für Brandschutz zuständige Abteilungsdirektor Hanspeter Staffler.

Der Direktor des Amtes für Brandverhütung, Marco Becarelli präzisiert, dass der Termin für die Anpassung der kontrollpflichtigen Tätigkeiten für die Brandverhütung wie beispielsweise Campingplätze ab 400 Personen, Kinderkrippen ab 30 Personen und Straßentunnels ab 500 Meter Länge sowie Büros ab 300 Personen, welche mit Dekret des Präsidenten der Republik vom 1. August 2011, Nr. 151 eingeführt wurden und bei Inkrafttreten desselben Dekretes bereits bestanden, um ein Jahr und zwar auf den 7. Oktober 2013 verschoben wurde.

Weitere Informationen sind unter www.provinz.bz.it/zivilschutz/brandschutz oder beim Landesamt für Brandverhütung unter der Rufnummer 0471-416020/21 verfügbar.

ih