Geschichte
Nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung (gesetzesvertretendes Dekret 30. April 1992, Nr. 285) wurde für das Führen von Einsatzfahrzeugen das Erlangen einer Berufsbefähigungsbescheinigung (CAP-KE) verlangt. Die erheblichen Kosten für den Erhalt derselben (bei Erstausstellung ca. 150.000.- Lire), sowie die Möglichkeit in der neuen Straßenverkehrsordnung Änderungen einzubringen, haben Ende 1993 zur Abänderung des Artikel 138 der Straßenverkehrsordnung geführt, wodurch den Autonomen Provinzen Trient und Bozen die Möglichkeit geschaffen wurde, für die Zulassung der Feuerwehrfahrzeuge sowie Ausstellung der Dienstführerscheine eigenständig zu sorgen.
Die große Kostenersparnis in Bezug auf Zulassung und periodische Eignungsprüfung der Feuerwehrfahrzeuge, sowie Ausstellung eines zum Führen der Einsatzfahrzeuge notwendigen Dienstführerscheines, veranlasste den Landeshauptmann dazu, eine Verordnung über die Zulassung und das Führen von Fahrzeugen des Landesfeuerwehrdienstes zu erlassen (Dekret des Landeshauptmanns von Südtirol vom 19. Jänner 1995, Nr. 2).
In derselben Verordnung wurden der Abteilung Brand- und Zivilschutz (26.) bzw. dem Landesamt Feuerwehrdienst (26.2.) die Zuständigkeiten diesbezüglich erteilt.
Das Landesamt Feuerwehrdienst hat deshalb eigens einen Bereich geschaffen, dessen primärer Aufgabenbereich die Zulassung der Feuerwehrfahrzeuge sowie deren Eintragung in das Kraftfahrzeugregister und die Befähigung der Feuerwehrmänner mittels Ausstellung eines Dienstführerscheines zum Führen derselben Fahrzeuge ist.
Dienst oder Organisation | Jahr | Beschreibung | Anzahl ca. |
---|---|---|---|
Feuerwehrdienst | 1995 | Erstausstellung der Dienstführerscheine im Jahr 1995 | 8330 |
Feuerwehrdienst | 1995 | Eintragung der Fahrzeuge in das Kraftfahrzeugregister des Landesfeuerwehrdienstes und Austragung aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister - Aushändigung der Fahrzeugpapiere und der Kenntafeln im Jahr 1995 | 1500 |
Im August 1995 und im Dezember 1997 wurde der Artikel 138 der Straßenverkehrsordnung erneut abgeändert.
Diese Abänderung wurde durchgeführt um auch für den Bereich Zivilschutz (Abteilung Brand- und Zivilschutz, Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol, Soccorso Alpino e Speleologico Alto Adige del C.N.S.A.S., Landesrettungsverein Weißes Kreuz und Landesverband für Wasserrettung - Südtirol) sowie für den Landesforstdienst für die Zulassung der Fahrzeuge sowie Ausstellung der Dienstführerscheine eigenständig sorgen zu können.
Am 25. April 2000 ist die neue Verordnung mit Dekret des Landeshauptmanns vom 25. Februar 2000, Nr. 7 (veröffentlicht im Beiblatt Nr. 2 zum Amtsblatt vom 11.4.2000, Nr. 16/I-II) über die Zulassung und das Führen von Fahrzeugen des Feuerwehrdienstes, des Landesforstdienstes und des Zivilschutzes in Kraft getreten, welche die vorhergehende Verordnung vom 19. Jänner 1995, Nr. 2 aufhebt.
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Im Laufe des Jahres 2001 wurden von diesem Amt für die dazugekommenen Dienste und Organisationen ca. 500 Fahrzeuge in die jeweiligen Kraftfahrzeugregister eingetragen und aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister ausgetragen. Es wurden außerdem ca. 3000 neue Dienstführerscheine für diese Dienste und Organisationen ausgestellt.
Die neue Verordnung brachte auch eine wesentliche Vereinfachung für die Dienste und Organisationen bei der Erneuerung bzw. Änderung der Dienstführerscheine mit sich.
Dienst oder Organisation | Jahr | Beschreibung | Anzahl ca. |
---|---|---|---|
Zivilschutz und Forstdienst | ab 2000 | Neuausstellung Dienstführerscheine für die betreffenden Dienste und Organisationen | 3000 |
Zivilschutz und Forstdienst | ab 2000 | Eintragung in die jeweiligen Kraftfahrzeugregister und Austragung aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister der Fahrzeuge der betreffenden Dienste und Organisationen | 500 |
Mit Dekret des Landeshauptmanns vom 04. Dezember 2015, Nr. 32 wurde die Agentur für Bevölkerungsschutz errichtet.
Im Jahr 2016 wurden in den Zivilschutz auch die Mitarbeiter und die Fahrzeuge von der Wildbachverbauung (ehemaliger Sonderbetrieb für Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung sowie die Landesabteilung Wasserschutzbauten) einverleibt.
Mit Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Februar 2017, Nr.4 wurde anschließend die Satzung der Agentur für Bevölkerungsschutz angenommen und die Aufgaben des neues Funktionsbereichs definiert.
Mit dem Übergang der Büros der Abteilung Brand- und Zivilschutz (26.) sowie des Landesamtes Feuerwehrdienst (26.2.) zur Agentur für Bevölkerungsschutz bzw. zum Funktionsbereich Brandschutz der Agentur wurden auch die jeweiligen Zuständigkeiten neu festgelegt.
Aufgrund der Änderungen war es daher notwendig das alte Dekret aus dem Jahr 2000 an die neuen Organisationsstrukturen anzupassen und den Landesverband der Rettungshundestaffel Südtirol in der Bevölkerungsschutzorganisationen einzuordnen, die somit die Zulassung ihrer Fahrzeuge mit den Zivilschutz-Kennzeichen des Landes und die Ausstellung der entsprechenden Führerscheine erhalten können.
Es wurde daher das Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Februar 2022, Nr. 7 (veröffentlicht mit Beilage Nr. 2 des Amtsblattes der Autonomen Region Trentino- Alto Adige/Südtirol vom 10. März 2022) erlassen, mit dem die primäre Zuständigkeit für die erbrachten Dienstleistungen dem Funktionsbereich Brandschutz der Agentur für Bevölkerungsschutz übertragen wurde.
Im Jahr 2017 neu dazugekommen
Dienst oder Organisation |
Beschreibung |
Anzahl |
Zivilschutz (Wildbachverbauung) |
Neuausstellung Dienstführerscheine |
437 |
Zivilschutz (Wildbachverbauung) |
Fahrzeuge – Eintragung ins Kraftfahrzeugregister des Zivilschutzes und Austragung aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister |
80 |
Verwaltete Daten
|
Jahr |
Beschreibung |
Anzahl |
Dienstführerscheine |
Von 1995 bis 31.12.2023 |
Ausgestellte Dienstführerscheine (Gesamt) |
26.652 |
Fahrzeuge |
Von 1995 bis 31.12.2023 |
Zugelassene Fahrzeuge (Gesamt) |
5.135 |
Führerscheine und Fahrzeuge Stand am 31.12.2023
Dienst oder Organisation |
Beschreibung |
Anzahl |
Feuerwehrdienst |
Aktive Dienstführerscheine Fahrzeuge im Dienst |
11.883 2.202 |
Forstdienst |
Aktive Dienstführerscheine Fahrzeuge im Dienst |
345 160 |
Zivilschutz |
Aktive Dienstführerscheine Fahrzeuge im Dienst |
3.985 658 |